PROJEKT

Luchs & Nutztiere

Geringes Schadenspotential

Der Luchs ist durchaus in der Lage, Nutztiere wie Schafe, Ziegen oder Gatterwild zu erbeuten. Wie die Erfahrungen und Statistiken aus dem Harz oder dem Bayerischen Wald zeigen, sind solche Übergriffe jedoch sehr selten. Der Luchs verbleibt in der Regel im Wald und stellt dort seiner Hauptbeute, den Rehen, nach.

Sollte es doch dazu kommen, dass ein Nutztier gerissen wird, können die betroffenen Nutztierhalter das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs des Thüringer Umweltministeriums kontaktieren und den Schaden begutachten lassen. Stellt sich heraus, dass das Tier durch einen Luchs (oder einen Wolf) gerissen wurde, steht dem Halter im Rahmen der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Billigkeitsleistungen zur Vermeidung oder Minderung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf/Luchs“ (Richtlinie Wolf/Luchs) des TMUEN eine Entschädigung zu. Rund um Fragen zu Prävention und Förderung von Herdenschutzmaßnahmen ist ebenfalls das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs des Thüringer Umweltministeriums zuständig.

Aber auch über das Projekt “Luchs Thüringen” stehen bei erwiesen Übergriffen auf Nutztiere durch einen Luchs Mittel zur Verfügung, um Herdenschutz-Sofortmaßnahmen zu ergreifen. Gerne möchten wir in einem solchen Fall schnell und unbürokratisch helfen.

Sollte sich herausstellen, dass ein einzelner Luchs zum Wiederholungstäter wird, behalten wir uns zudem vor, dieses Tier wieder einzufangen, um die allgemeine Akzeptanz für die eigentlich sehr heimliche Tierart nicht zu gefährden.